Die Beschwerdeführenden bemängeln den Aufsichtsanzeigeentscheid des Regierungsrats des Kantons Aargau (Regierungsratsbeschluss Nr. 2025-000485 vom 7. Mai 2025). Dieser betrifft die Ausstandspflicht gemäss Beurkundungsund Beglaubigungsgesetz des Kantons Aargau vom 30. August 2011 (BeurG/AG; SAR 295.200) und die Prüfung durch die Notariatskommission und damit das öffentliche Verfahrensrecht des Kantons Aargau. Offenkundig ist weder die innere und äussere Sicherheit der Schweiz, die Neutralität, der diplomatische Schutz noch sonst eine auswärtige Angelegenheit betroffen.