Mit Schreiben vom 27. Mai 2025 erhoben die Beschwerdeführenden dagegen Beschwerde beim Bundesrat. Sie beantragen, der Beschluss des Regierungsrats Nr. 2025-000485 vom 7. Mai 2025 sei aufzuheben und das Disziplinarverfahren wieder zu eröffnen. Eventualiter sei das Verfahren zur umfassenden Neubeurteilung an die Notariatskommission zurückzuweisen. Zudem seien ihnen die Parteirechte in diesem Verfahren zu gewähren und ihnen sei der Entscheid der Notariatskommission vom 5. März 2024 zuzustellen und Einsicht in die vollständigen Akten zu gewähren. II. Rechtliches