1/5 D. Am 21. März 2024 ersuchten die Beschwerdeführenden die Notariatskommission um Zustellung des Entscheids vom 5. März 2024 sowie um vollständige Akteneinsicht. Am 26. März 2024 wies die Notariatskommission das Gesuch ab mangels Parteistellung der Beschwerdeführenden. E. Am 3. April 2024 beantragten die Beschwerdeführenden beim Regierungsrat – mittels einer als «Beschwerde» bezeichneten Eingabe gegen die Notariatskommission sowie gegen C. beim Regierungsrat des Kantons Aargau –, der Entscheid der Notariatskommission sei aufzuheben und das Disziplinarverfahren sei wieder zu eröffnen.