Gemäss kantonalem Recht dürfe eine Notarin oder ein Notar nicht gleichzeitig als beurkundende Urkundsperson und als Vertretung einer Partei handeln. C. Am 5. März 2024 verfügte die Notariatskommission die Einstellung des Disziplinarverfahrens gegen C. und informierte die Beschwerdeführenden am 13. März 2024 darüber, dass sie keine Pflichtverletzung von C. festgestellt und das Disziplinarverfahren deshalb eingestellt habe.