In seinen Urteilen 5A_526/2023 vom 19. Juli 2023, 7B_620/2024 vom 23. Juli 2024 und 7B_1454/2024 vom 19. Februar 2025 trat das Bundesgericht jeweils nicht auf die Beschwerde ein. Damit liegt jeweils ein Nichteintretensentscheid (Prozessurteil) und kein materieller Entscheid in der Sache (Sachurteil) vor. So­ weit der Beschwerdeführer daher Beschwerde an den Bundesrat wegen mangel­ hafter Vollstreckung der genannten Urteile führt, erweist sich diese Beschwerde als unzulässig. 3.4 Nach dem Gesagten ist auf die Beschwerde mangels Zuständigkeit nicht einzutreten.