Zugleich rügt er, «[d]as Verfahren 7B_1454/2024/PJA wird vom Bundesgericht seit drei Monaten und 14 Tagen nicht bearbeitet, Rechtsverzögerung». D. Das Bundesamt für Justiz (BJ) erhielt die Unterlagen am 6. März 2025 überwiesen. Am 19. März 2025 erhielt das BJ eine zweite Eingabe des Be­ schwerdeführers und am 2. April 2025 eine dritte Eingabe (CD-ROM) mit teil­ weise denselben wie zusätzlichen Beilagen. Am 8. April, 16. April und 21. Mai 2025 gingen weitere Eingaben des Beschwerdeführers ein. 2/5 II. Rechtliches