richts 7B_620/2024 vom 23. Juli 2024). Gemäss Ausführungen des Beschwer­ deführers ist zurzeit das Verfahren 7B_1454/2024 vor Bundesgericht hängig be­ treffend Nichtanhandnahme der Staatsanwaltschaft Bischofszell. C. Mittels Eingabe vom 23. Februar 2025 gelangte der Beschwerdeführer an den Bundesrat. Auf Seite 2 verweist er darin auf das bundesrätliche Be­ schwerdeverfahren und bezeichnet sein Schreiben als «Beschwerde gegen das Bundesverfassungsgericht und Bundesgericht». Dazu fügt er an, der «Beschwer­ deführer reicht Klage ein, für die Verletzung seiner Verfahrensgarantien aufgrund deren formellen Charakters.»