A. A. (nachfolgen Beschwerdeführer) hat zusammen mit B. zwei Söhne, C. und D. (vier und acht Jahre). B. Im Nachgang zum Eheschutzgesuch von B. vom Juli 2020 und nachfol­ genden Eheschutzmassnahmen und -entscheiden betreffend Kindsbelangen lei­ tete der Beschwerdeführer etliche Rechtsmittel- und Anzeigeverfahren auf Kan­ tons- und Bundesebene ein.