Die Be­ schwerde richtet sich gegen eine Verfügung des EDA. Folglich tritt der Vorsteher des EDA, Bundesrat Ignazio Cassis, für die Behandlung der vorliegenden Be­ schwerde in den Ausstand. 3. Der Beschwerdeführer richtet sich mit seiner Beschwerde gegen die Ver­ fügung der Vorinstanz vom 20. Dezember 2024, mit welcher letztere sein Gesuch um Gewährung von diplomatischem Schutz ablehnte. Streitgegenstand des vor­ liegenden Beschwerdeverfahrens ist damit die Gewährung von diplomatischem Schutz respektive die Erhebung einer Beschwerde durch das EDA beim UN- Menschenrechtsausschuss in Genf. Es besteht kein völkerrechtlicher Anspruch auf gerichtliche Beurteilung gemäss Artikel 6