schwerdebeilagen 6 und 7]) verlangte der Beschwerdeführer mit Schreiben an den Direktor KD vom 26. Juli 2024 den Erlass einer anfechtbaren Verfügung be­ treffend konsularischen bzw. diplomatischen Schutz (Beschwerdebeilage 9). C. Der Direktor der KD teilte dem Beschwerdeführer am 19. August 2024 mit, dass dessen Eingaben, soweit sie das EDA oder Mitarbeitende des EDA betreffen würden, als Aufsichtsbeschwerden entgegengenommen und behandelt worden seien. Es bestehe kein Anlass für Massnahmen und betreffend diploma­ tischen Schutz seien die nötigen Kriterien nicht erfüllt (Beschwerdebeilage 10).