A. A. (Beschwerdeführer) gelangte mittels Schreiben vom 13. Mai 2024 an die Direktion für Völkerrecht des EDA (DV) und forderte «Unterstützung» im Zu­ sammenhang mit Vorfällen, die sich anschliessend an eine Auseinandersetzung vom 6. Juni 2023 auf einem Privatgrundstück in der Gemeinde B. in Thailand ereignet und ihn betroffen hatten (Handgreiflichkeiten, Festnahme, Aufenthalt und Verhör auf Polizeistation, Verfahren gegen Polizeibehörde). B. Nach dem anschliessenden Schriftenwechsel zwischen der Konsulari­ schen Direktion des EDA (KD) und dem Beschwerdeführer (siehe Schreiben der KD vom 10. Juni 2024 sowie Schreiben des Beschwerdeführers vom 9 Juli [Be­