Diese Situation unterscheidet sich nicht von zahlreichen anderen öffentlichen Einrichtungen ohne gleichnamige Haltestelle. Die VZO scheinen darin auch kein Problem zu sehen, sonst hätten sie in ihrem Gesuch an das BAV nicht „Wald ZH, Faltigberg" beantragt. Da der Weilemame Faltigberg schon in der heutigen Haltestellenbezeichnung vorkommt (sogar an erster Stelle), wird er für die Buspassagiere nicht völlig neu sein. 8. Demnach ist der angefochtene Entscheid des UVEK rechtmässig und angemessen. Die Beschwerde ist daher abzuweisen.