5. Da die Ortschaft Faltigberg aufgehoben und deren Gebiet der Ortschaft Wald ZH zugeordnet worden ist, muss die neue Bezeichnung der fraglichen Haltestelle nach den Regeln von Art. 27 GeoNV mit „Wald ZH" beginnen. Wegen der Mehrzahl von Stationen in Wald ZH ist eine Beifügung erforderlich. Als solche können sowohl der Siedlungsname „Faltigberg" als auch der Spitalname „Höhenklinik" in Betracht kommen; beide sind verordnungskonfom. Ein Antrag auf die dreiteilige Bezeichnung „Wald ZH, Faltigberg Höhenklinik" ist im Verfahren vor dem Bundesrat nicht mehr gesteUt worden.