D. Am 2. Oktober 2013 reichte die Gemeinde Wald ZH beim Bundesrat Beschwerde ein. Sie beantragt, der Entscheid des UVEK vom 3. September 2013 sei aufzuheben und die Haltestellenbezeichnung neu auf „Wald ZH, Höhenklinik" festzulegen. Die VZO und das Amt für Verkehr des Kantons Zürich haben auf eine Vemehmiassung verzichtet. Dasselbe gilt für das UVEK, das in seinem Schreiben vom 30. Oktober 2013 an die Instmktionsbehörde auf die Ausfühmngen im angefochtenen Entscheid verweist.