52 Abs. 2 VwVG). Erweist sich eine Beschwerde als offensichtlich unzulässig, kann die Eingabe direkt durch einen Nichteintretensentscheid erledigt werden (vgl. FRANK SEETHALER/FABIA PORT­ MANN, in: Waldmann Bernhard/Krauskopf Patrick L. [Hrsg.], Praxiskommentar VwVG, 3. Aufl., Zürich 2023, Art. 52 N. 87). 4.4 Der Beschwerdeführer richtet sich mit seiner Beschwerde (am ehesten) gegen die Folgen des bundesgerichtlichen Urteils 2C_370/2024 vom 12. August 2024. Während gegen rechtskräftige Entscheide des Bundesgerichts als inner­