3/6 Soweit der Beschwerdeführer geltend macht, seine angeblich am Flughafen Zü­ rich aufgedeckten Missstände und das angebliche Fehlverhalten der Zürcher Be­ hörden (vgl. dazu BGer, Urteil 2C_370/2024 vom 12. August 2024, E. 3.3) stün­ den in einem Zusammenhang mit der inneren Sicherheit der Schweiz, kann ihm nicht gefolgt werden. Andere Anknüpfungspunkte für eine Zuständigkeit des Bun­ desrat nach Artikel 72 Buchstabe a VwVG sind nicht ersichtlich. 3.2 Gemäss Artikel 70 Absatz 4 in Verbindung mit Absatz 1 des Bundesge­ richtsgesetzes vom 17. Juni 2005 (BGG;