Zuletzt wies das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich eine Beschwerde mit Urteil vom 13. Juni 2024 ab, soweit es darauf eintrat (VB.2023.00445). D. Mit Urteil vom 12. August 2024 (2C_370/2024) trat das Bundesgericht nicht auf die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen das Urteil des Verwal­ tungsgerichts Zürich ein. E. Am 15. September 2024 erhob der Beschwerdeführer Beschwerde an den Bundesrat. Seine Beschwerde richtete sich insbesondere gegen das Urteil des Bundesgerichts vom 12. August 2024 (act. 2).