In der Folge stellte die Kantonspolizei Zürich am 16. Januar 2023 beim Beschwerde­ führer mehrere Schusswaffen, inklusive Magazine, sicher. Am 8. März 2023 ver­ fügte das Statthalteramt Bülach, dass die Waffen für die Dauer einer fachärztli­ chen Waffentauglichkeitsbegutachtung beschlagnahmt bleiben (act. 1). C. Die dagegen erhobenen kantonalen Rechtsmittel des Beschwerdefüh­ rers blieben erfolglos. Zuletzt wies das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich eine Beschwerde mit Urteil vom 13. Juni 2024 ab, soweit es darauf eintrat (VB.2023.00445).