In ihrem Schreiben vom 14. Dezember 2022 hielt die Universi­ tätsklinik fest, «es gebe deutliche Hinweise, die dafür sprechen würden, dass [beim Beschwerdeführer] eine schwere psychische Erkrankung aus dem schizo­ phrenen Formkreis mit einer paranoid-wahnhaften Beeinträchtigungs- und Ver­ folgungserleben vorliege». Gestützt auf diese Einschätzung erliess das Statthal­ teramt Bülach am 21. Dezember 2022 einen Hausdurchsuchungsbefehl. In der Folge stellte die Kantonspolizei Zürich am 16. Januar 2023 beim Beschwerde­ führer mehrere Schusswaffen, inklusive Magazine, sicher.