Sie bat um Informationen über den Beschwerdeführer und um Rat, wie sie sich ihm gegenüber verhalten solle. In der Folge erstellte die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich auf Anfrage der Kantonspolizei Zürich eine risikoorientierte Einschätzung aus forensisch-psycho­ logischer Sicht. In ihrem Schreiben vom 14. Dezember 2022 hielt die Universi­ tätsklinik fest, «es gebe deutliche Hinweise, die dafür sprechen würden, dass [beim Beschwerdeführer] eine schwere psychische Erkrankung aus dem schizo­ phrenen Formkreis mit einer paranoid-wahnhaften Beeinträchtigungs- und Ver­ folgungserleben vorliege».