Wie bereits dargelegt ist es zudem notorisch, dass bei einer Stellenbesetzung auch Umstände berücksichtigt werden können, die sich nicht explizit aus der Stellenausschreibung ergeben. Insbesondere für Stellen in internationalen Organisationen, deren Besetzung als aussenpolitische Handlung der Schweiz zu verstehen ist, haben Stellenbewerbende damit zu rechnen, dass die Selektionsbehörde neben den in der Ausschreibung genannten Gründen auch politische Umstände mitberücksichtigen kann.