Wie das EDA zu Recht ausführt, wurde bereits in der Ausschreibung verlangt, dass die Bewerbenden über «sehr gute Kenntnisse […] der Situation der verschiedenen Minderheiten in der Schweiz» verfügen. Damit mussten die Bewerbenden von Anfang an damit rechnen, dass persönliche Erfahrungen als Minderheit in der Schweiz sich im Bewerbungsprozess positiv auswirken könnten. Wie bereits dargelegt ist es zudem notorisch, dass bei einer Stellenbesetzung auch Umstände berücksichtigt werden können, die sich nicht explizit aus der Stellenausschreibung ergeben.