12/19 Kultur im Sinn der Rechtsprechung zu verstehen sind. Es ist nämlich auch denkbar, eine Differenzierung anhand des Umstands, dass eine Person aus einem bestimmten Landesteil bzw. einer bestimmten Sprachgemeinschaft der Schweiz abstammt, ähnlich wie eine Differenzierung zwischen Personen aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit nach Artikel 8 Absatz 1 BV zu beurteilen.