Die Sprache ist ein Teil der Identität, welche mit der Herkunft einer Person aus dem Tessin, der Romandie oder der Deutschschweiz verbunden ist. Weiter ist zu beachten, dass beim Entscheid des Vorstehers des EDA, für die Auswahl auf die tatsächliche Erfahrung der Kandidierenden als Minderheit abzustellen, die Muttersprache der Kandidierenden nicht im Vordergrund stand. Vielmehr ging es darum, die Erfahrung als Minderheit insgesamt zu berücksichtigen (vgl. anders BGE 147 I 73, in dem die italienische Muttersprache der Tessiner Beschwerdeführerin im Zentrum der Diskriminierung stand).