11/19 Die Romandie, das Tessin sowie die Deutschschweiz unterscheiden sich in erster Linie durch die unterschiedliche Sprache. Die Bundesverfassung spricht insofern von «Sprachgemeinschaften» (Art. 70 Abs. 3 BV) oder «Sprachregionen» (vgl. die deutsche Version von Art. 175 Abs. 4 BV). Die Sprache ist ein Teil der Identität, welche mit der Herkunft einer Person aus dem Tessin, der Romandie oder der Deutschschweiz verbunden ist.