Die Beschwerdeführerin bringt in ihrer Beschwerde im Wesentlichen vor, das EDA habe sie aufgrund ihrer Herkunft diskriminiert, da für die Auswahl der Kandidierenden für den Wahlvorschlag zuhanden des Ministerkomitees letztlich die Eigenschaft als Angehöriger einer sprachlichen Minderheit das ausschlaggebende Kriterium gewesen sei. Nachdem sie im Verlauf des Beschwerdeverfahrens Einsicht in die «Notiz DV» erhielt (vgl. Bst. T), brachte sie in ihrer Replik weiter vor, es liege auch eine Altersdiskriminierung vor.