Bei der Beurteilung von Bewerbungsdossiers kommt es nebst den erforderlichen fachlichen Anforderungen seitens der Bewerbenden auf die subjektive Beurteilung hinsichtlich Motivation und Beweggründe der Bewerbenden sowie den Eindruck aus einem allfälligen Bewerbungsgespräch an. Schliesslich ist es notorisch, dass bei einer Stellenbesetzung Umstände berücksichtigt werden können, die sich nicht explizit aus der Stellenausschreibung ergeben. So kann die Auswahlbehörde zum Beispiel berücksichtigen, welche der Bewerbenden voraussichtlich am besten in das bestehende Team bzw. das internationale Gremium passt.