Damit verfügt das EDA bei der Ausarbeitung des Wahlvorschlags für ein Amt in einer internationalen Organisation über einen aussenpolitischen Gestaltungsspielraum und ist verpflichtet, diesen Spielraum im Interesse der Schweiz möglichst gewinnbringend zu nutzen. Bei der Beurteilung von Bewerbungsdossiers kommt es nebst den erforderlichen fachlichen Anforderungen seitens der Bewerbenden auf die subjektive Beurteilung hinsichtlich Motivation und Beweggründe der Bewerbenden sowie den Eindruck aus einem allfälligen Bewerbungsgespräch an.