terinnen der Schweiz bei internationalen Organisationen eine klassische aussenpolitische Tätigkeit dar (vgl. Bundesrat, Botschaft vom 20. November 1996 über eine neue Bundesverfassung [BBl 1997 I 1 ff., 416]). Damit verfügt das EDA bei der Ausarbeitung des Wahlvorschlags für ein Amt in einer internationalen Organisation über einen aussenpolitischen Gestaltungsspielraum und ist verpflichtet, diesen Spielraum im Interesse der Schweiz möglichst gewinnbringend zu nutzen.