Da ein Bewerbungsverfahren für ein Amt als Schweizer Vertreterin bzw. Vertreter in einer internationalen Organisation Ähnlichkeiten mit anderen personalrechtlichen Stellenbewerbungsprozessen aufweist, ist es jedoch sachgerecht, die dafür in der Praxis entwickelten Verfahrensgrundsätze mindestens sinngemäss auf die vorliegende Konstellation anzuwenden. Dies bedeutet, dass eine Person, die sich für ein Amt als Schweizer Vertreterin bzw. Vertreter in einer internationalen Organisation bewirbt, keinen Anspruch auf die zu vergebende Position hat, auch wenn sie die völker- oder landesrechtlichen Voraussetzungen bzw. die Voraussetzungen einer entsprechenden Stellenausschreibung erfüllt.