Rechtlicher Rahmen für das Bewerbungsverfahren für das Amt als Schweizer Expertin im beratenden Ausschuss für das RÜ 8. Bevor auf die einzelnen Rügen der Beschwerdeführerin eingegangen wird, ist zunächst der rechtliche Rahmen für das Bewerbungsverfahren für das Amt als Schweizer Expertin im beratenden Ausschuss für das RÜ darzulegen. 9. Das einschlägige Völkerrecht schreibt der Schweiz nicht vor, wie sie die innerstaatlichen Bewerbungsverfahren für das Amt als Schweiz Expertin im beratenden Ausschuss für das RÜ auszugestalten hat.