Verfahrensrechtliche Anträge 4. Die Beschwerdeführerin beantragt in verfahrensrechtlicher Hinsicht die Durchführung eines Meinungsaustausches mit dem Bundesverwaltungsgericht über die Zuständigkeit für die vorliegende Beschwerde, den Beizug sämtlicher Akten des EDA und des BJ sowie die Gewährung von Einsicht in die «Notiz DV». Diesen verfahrensrechtlichen Anträgen wurde insbesondere mit den Zwischenverfügungen des BJ vom 30. September 2020 (vgl. Bst. G) sowie des EJPD vom 13. Dezember 2023 (vgl. Bst. R) und vom 9. Juli 2024 (vgl. Bst. T) entsprochen. Dieser Umstand wird bei der Regelung der Nebenfolgen zu berücksichtigen sein (vgl. Ziff. 38 f.).