Das EJPD bestätigte am 4. Oktober 2023 den Erhalt des Schreibens und die Übernahme des Dossiers durch den Fachbereich Rechtsetzungsprojekte II des BJ. R. Am 13. Dezember 2023 nahm das EJPD das vorliegende Beschwerdeverfahren wieder auf und setzte dem EDA Frist, um eine Beschwerdeantwort sowie die Akten des erstinstanzlichen Verwaltungsverfahrens einzureichen. S. Am 12. Februar 2024 beantragte das EDA die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolge. In verfahrensrechtlicher Hinsicht beantragte es, die mit den Akten eingereichte «Notiz DV» sei der Beschwerdeführerin nicht zur Einsicht zuzustellen.