der Angelegenheit A überwiesen habe. P. Am 14. September 2023 gab die Verwaltungskommission des Bundesgerichts der Aufsichtsanzeige der Beschwerdeführerin keine Folge (Geschäft 12T_3/2022). Q. Mittels Schreiben vom 3. Oktober 2023 erkundigte sich die Beschwerdeführerin beim EJPD nach dem Stand des Verfahrens und der Zuständigkeit innerhalb des Amts. Das EJPD bestätigte am 4. Oktober 2023 den Erhalt des Schreibens und die Übernahme des Dossiers durch den Fachbereich Rechtsetzungsprojekte II des BJ.