Mit Schreiben vom 13. April 2022 teilte das Bundesverwaltungsgericht dem BJ mit, dass es für die Behandlung der vorliegenden Beschwerde nicht zuständig sei. N. Am 29. November 2022 wies das Bundesgericht die Rechtsverzöge- rungs- bzw. Rechtsverweigerungsbeschwerde vom 16. März 2022 ab, soweit es auf sie eintrat (Urteil 1C_179/2022). Im Übrigen schrieb das Bundesgericht das Ausstandsgesuch als gegenstandslos ab und überwies die Beschwerde als Aufsichtsanzeige an die Verwaltungskommission des Bundesgerichts.