Am 16. März 2022 erhob die Beschwerdeführerin Rechtsverzögerungsbzw. Rechtsverweigerungsbeschwerde an das Bundesgericht. Darin beantragte sie, das Bundesverwaltungsgericht sei anzuweisen, innert längstens sechs Wochen seit Erlass des bundesgerichtlichen Urteils eine Zwischenverfügung oder