Am 12. Mai 2021 erkundigte sich das BJ beim EDA, ob es mit der beantragten Sistierung des Beschwerdeverfahrens vor dem Bundesrat einverstanden sei. In seiner Stellungnahme vom 17. Mai 2021 beantragte das EDA, das Sistierungsgesuch der Beschwerdeführerin sei abzuweisen; das Beschwerdeverfahren sei fortzusetzen und mit der Abweisung der Beschwerde zu einem Abschluss zu bringen. Nach Erhalt der Stellungnahme des EDA replizierte die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 17. Mai