Für das Verfahren vor dem Bundesrat beantragte sie: 1. Das Verfahren vor dem Bundesrat sei zu sistieren, bis über die Zuständigkeit bzw. Unzuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts gerichtlich rechtskräftig entschieden ist. 2. Die Frist zur Stellungnahme über die Aufrechterhaltung der Beschwerde und für die Bezahlung des Kostenvorschusses sei während der ganzen Zeit der Sistierung auszusetzen und nach der Wiederaufnahme des Verfahrens neu anzusetzen. J. Am 12. Mai 2021 erkundigte sich das BJ beim EDA, ob es mit der beantragten Sistierung des Beschwerdeverfahrens vor dem Bundesrat einverstanden sei.