- Nach dem Gesagten ist die Gruppe Verteidigung und damit der Chef der Armee dem Kommando Operation MND & DPSA hierarchisch übergeordnet (siehe Art. 10 Abs. 1 und Art. 11 Bst. b OV-VBS, Art. 13 VMS sowie Anhang 1 der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung [RVOV; SR 172.010.1]). Entsprechend ist innerhalb des VBS der Chef der Armee zuständige zur Beurteilung der vorliegenden Beschwerde gegen die Verfügung des DPSA vom 15. Januar 2024. Weiterleitung der Beschwerdeakte durch das BJ