- Bei Verfügungen auf dem Gebiet der inneren und äusseren Sicherheit des Landes – wovon die Parteien ausgehen – ist eine Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht ausgeschlossen (siehe Art. 32 Abs. 1 Bst. a Verwaltungsgerichtsgesetz vom 17. Juni 2005 [VGG; SR 173.32]). Eine Beschwerdeinstanz von Spezialgesetzes wegen ist nicht ersichtlich: Der DPSA erfüllt Aufgaben im Bereich Militärische Sicherheit und setzt sich aus militärischem Personal zusammen (Art. 11 f. Verordnung über die Militärische Sicherheit vom 21. November 2018 [VMS; SR 513.61] i.V.m. Art. 100 Militärgesetz vom 3. Februar 1995 [MG;