3. Der Beschwerdeführerin läuft eine Frist von 30 Tagen ab Zustellung dieser Zwischenverfügung, um dem BJ eine doppelt ausgefertigte Replik einzureichen, ansonsten Verzicht darauf angenommen würde. Gegen diese Zwischenverfügung kann kein Rechtsmittel erhoben werden. Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Susanne Kuster Stv. Direktorin Bundesamt für Justiz BJ Mitteilung an (eingeschrieben): - die Beschwerdeführerin; - Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA, Rechtsdienst EDA, Eichenweg 5, 3053 Zollikofen. 9/9