19. Damit ist der Beschwerdeführerin grundsätzlich Einsicht in sämtliche Akten des EDA betreffend den Wahlvorschlag vom 22. Januar 2018 einschliesslich die «Notiz DV» zu 8/9 Aktenzeichen: 361-3764/3/14 gewähren. Die Einsicht in die Beschreibungen der weiteren drei Kandidaten in der «Notiz DV» bleibt ihr jedoch verwehrt. Die «Notiz DV» wird dem Rechtsvertreter in anonymisierter Form zusammen mit der vorliegenden Zwischenverfügung zugestellt. Nebenfolgen und Rechtsmittel