17. Die «Notiz DV» enthält auf Seite 2 und 3 unter dem Titel «Les candidatures» eine kurze Beschreibung der vier Kandidaturen (inkl. biographischen Angaben, Ausbildungen, berufliche Erfahrungen, etc.). Die drei anderen Kandidaten, welche Teil des Bewerbungsprozesses waren, haben ein wesentliches Interesse daran, dass diese Personendaten der Beschwerdeführerin nicht offengelegt werden (vgl. BVGE 2010/53 E. 13.4). Die Beschwerdeführerin benötigt diese Beschreibung der anderen drei Kandidaten auch nicht, um nachvollzuziehen zu können, wieso ihre Bewerbung nicht berücksichtigt wurde.