15. Diesbezüglich bringt das EDA vor, die Offenlegung der «Notiz DV» widerspräche überwiegenden privaten Interessen der betroffenen Personen sowie überwiegenden öffentlichen Interessen. Zum einen dürften die übrigen Kandidaten davon ausgehen, dass die Angaben zu ihrer Person und ihrer Kandidatur sowie deren Würdigung durch das EDA vertraulich behandelt würden. Zum anderen würde die Durchführung von entsprechenden Selektionsprozessen übermässig erschwert, wenn nicht gar verunmöglicht, wenn die Behörden damit rechnen müssten, ihre interne Meinungsbildung offenlegen zu müssen.