O., S. 128 ff.). Insgesamt erscheint es damit sachgerecht, der Ausarbeitung des strittigen Wahlvorschlags durch das EDA vorwiegend politischen Charakter zuzusprechen. 7. Damit stellt die Ausarbeitung des Wahlvorschlags für die Stelle als Experte bzw. Expertin für die Schweiz im beratenden Ausschuss für das RÜ eine Angelegenheit im Bereich auswärtigen Angelegenheiten mit überwiegendem politischem Charakter dar. Zu prüfen bleibt, ob das Völkerrecht im vorliegenden Verfahren einen Anspruch auf gerichtliche Beurteilung einräumt.