5. Die angefochtene Verfügung des EDA vom 10. Juni 2020 betrifft die Frage, ob die Beschwerdeführerin auf rechtsverletzende Art und Weise nicht als Expertin für die Schweiz im beratenden Ausschuss für das RÜ vorgeschlagen wurde. Die Entsendung von Vertretern der Schweiz bei internationalen Organisationen gilt als klassische aussenpolitische Tätigkeit, welche der Bundesrat nach Artikel 184 Absatz 1 BV zu besorgen hat (vgl. Bundesrat, Botschaft vom 20. November 1996 über eine neue Bundesverfassung, BBl 1997 I 1 ff.