2/9 Aktenzeichen: 361-3764/3/14 G. Am 30. September 2020 eröffnete das Bundesamt für Justiz (BJ) einen Meinungsaustausch mit dem Bundesverwaltungsgericht über die Zuständigkeit. Mit Zwischenverfügung vom 25. Mai 2021 sistierte das EJPD das Beschwerdeverfahren vor dem Bundesrat. Mit Schreiben vom 13. April 2022 vertrat das Bundesverwaltungsgericht die Auffassung, es sei für die Behandlung der vorliegenden Beschwerde nicht zuständig.