Sie beantragte sinngemäss die Aufhebung der angefochtenen Verfügung und die Feststellung, dass der Wahlvorschlag des EDA vom 22. Januar 2018 und die Nichtberücksichtigung ihrer Kandidatur widerrechtlich gewesen seien. In verfahrensrechtlicher Hinsicht beantragte sie unter anderem, ihr sei Einsicht in die vollständigen Akten des EDA betreffend den Wahlvorschlag vom 22. Januar 2018 (insbesondere auch in das Dokument «Interne Notiz DV an Departementsvorsteher EDA vom 13. Dezember 2017» [im Folgenden: «Notiz DV») zu gewähren und es sei ihr Gelegenheit einzuräumen, zu diesen Akten Stellung zu nehmen.