Am 17. August 2020 reichte A gegen diese Verfügung Beschwerde beim Bundesrat ein. Sie beantragte sinngemäss die Aufhebung der angefochtenen Verfügung und die Feststellung, dass der Wahlvorschlag des EDA vom 22. Januar 2018 und die Nichtberücksichtigung ihrer Kandidatur widerrechtlich gewesen seien.