{"Signatur": "CH_BR_001", "Spider": "CH_Bundesrat", "Datum": "2024-07-09", "PDF": {"Datei": "CH_Bundesrat/CH_BR_001_-bj-de-home-publiser_2024-07-09.pdf", "URL": "https://www.bj.admin.ch/dam/bj/de/data/publiservice/publikationen/beschwerdeentscheide/2024-07-09-zwischenverfuegung-europarat.pdf.download.pdf/2024-07-09-zwischenverfuegung-europarat-d.pdf", "Checksum": "a96fba6a3f8bccd78d96546f6a111410"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": ["/bj/de/home/publiservice/publikationen/beschwerdeentscheide/2024-07-09.html"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Bundesrat Beschwerdeentscheide 09.07.2024"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conseil fédéral Décisions sur recours 09.07.2024"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Consiglio federale Decisioni di ricorso 09.07.2024"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Bundesrat Beschwerdeentscheide"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Conseil fédéral Décisions sur recours"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Consiglio federale Decisioni di ricorso"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Beschwerdesache A. gegen Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten. Zwischenverfügung"}], "ScrapyJob": "446973/79/176", "Zeit UTC": "06.04.2026 02:06:58", "Checksum": "98e65c6d843e553c5ce82979e01a9644", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Bundesrat Beschwerdeentscheide 09.07.2024\nRegeste:\nBeschwerdesache A. gegen Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten. Zwischenverfügung\n\n17. Die «Notiz DV» enthält auf Seite 2 und 3 unter dem Titel «Les candidatures» eine kurze\nBeschreibung der vier Kandidaturen (inkl. biographischen Angaben, Ausbildungen, berufliche Erfahrungen, etc.). Die drei anderen Kandidaten, welche Teil des Bewerbungsprozesses waren, haben ein wesentliches Interesse daran, dass diese Personendaten\nder Beschwerdeführerin nicht offengelegt werden (vgl. BVGE 2010/53 E. 13.4). Die Beschwerdeführerin benötigt diese Beschreibung der anderen drei Kandidaten auch nicht,\num nachvollzuziehen zu können, wieso ihre Bewerbung nicht berücksichtigt wurde. Damit liegen überwiegende private Interessen vor, welche die Geheimhaltung der Beschreibungen der drei anderen Kandidaten erfordern.\n\n18. Gegen die Einsicht der Beschwerdeführerin in die anderen Akten betreffend den Wahlvorschlag vom 22. Januar 2018 spricht sich das EDA nicht aus. Es sind denn auch\nkeine Gründe ersichtlich, welche die Geheimhaltung dieser restlichen Akten rechtfertigen würden.\n\n19. Damit ist der Beschwerdeführerin grundsätzlich Einsicht in sämtliche Akten des EDA\nbetreffend den Wahlvorschlag vom 22. Januar 2018 einschliesslich die «Notiz DV» zu\n\n8/9\nAktenzeichen: 361-3764/3/14\n\ngewähren. Die Einsicht in die Beschreibungen der weiteren drei Kandidaten in der «Notiz DV» bleibt ihr jedoch verwehrt. Die «Notiz DV» wird dem Rechtsvertreter in anonymisierter Form zusammen mit der vorliegenden Zwischenverfügung zugestellt.\n\nNebenfolgen und Rechtsmittel\n\n20. Über die Kosten der vorliegenden Zwischenverfügung wird im Endentscheid entschieden.\n\n21. Diese Zwischenverfügung kann nicht mit Beschwerde angefochten werden (Entscheid\ndes Bundesrats vom 28. Januar 1976, in: VPB 1976 Nr. 30, E. II.2).\n\nIII. Entscheid\nGestützt darauf wird verfügt:\n\n1. Der Bundesrat ist zur Behandlung der vorliegenden Beschwerde sachlich zuständig.\n\n2. Das Gesuch der Beschwerdeführerin um Einsicht in Akten des EDA betreffend den\nWahlvorschlag vom 22. Januar 2018 wird im Sinn der Erwägungen teilweise gutgeheissen.\n\n3. Der Beschwerdeführerin läuft eine Frist von 30 Tagen ab Zustellung dieser Zwischenverfügung, um dem BJ eine doppelt ausgefertigte Replik einzureichen, ansonsten Verzicht darauf angenommen würde.\n\nGegen diese Zwischenverfügung kann kein Rechtsmittel erhoben werden.\n\nEidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD\n\nSusanne Kuster\nStv. Direktorin Bundesamt für Justiz BJ\n\nMitteilung an (eingeschrieben):\n- die Beschwerdeführerin;\n- Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA, Rechtsdienst EDA,\nEichenweg 5, 3053 Zollikofen.\n\n9/9\n"}